Pflicht Hausverwaltung: nicht erforderlich, aber dringend angeraten

Wer Wohnungseigentum besitzt, kann sich glücklich schätzen, aber sieht sich auch mit gewissen Problemen bezüglich der anderen Wohnungseigentümer konfrontiert. Im Unterschied zu Hausbesitzern darf er eine Vielzahl von Entscheidungen rund um die Wohnung nicht in Eigenregie treffen. In der Gemeinschaft mit den anderen Wohnungseigentümern muss abgestimmt werden, ob beispielsweise ein Streichen der Fassade erforderlich ist oder die Haltung von Hunden erlaubt wird. Über das Jahr hinweg müssen viele Entscheidungen getroffen werden, die sich oft ums Monetäre drehen. Streit ist somit vorprogrammiert. Als Vermittler und Organisator wird gern eine Person aus dem Haus als Verwalter eingesetzt. Der Gesetzgeber schreibt sogar vor, dass jede Eigentümergemeinschaft einen externen Verwalter bestellen muss, sofern dies einer der Wohnungseigentümer einfordert.

Aus Kostengründen wird sich für die WEG-Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern oft für die Selbstverwaltung entschieden. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich die Wohnungseigentümer die Verwaltungsaufgaben aufteilen und damit diese nach § 21 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) diese zusammen bewerkstelligen. Ein Geschäftsverteilungsplan wird aufgestellt, der die Aufgabenbereiche genau definiert. Natürlich kann auch aus den eigenen Reihen ein Verwalter bestellt werden, denn für den kompletten Aufgabenbereich verantwortlich ist.


WEG-Verwaltung Streit bei Eigentümern

Pflicht Hausverwaltung: klassische Probleme der Selbstverwaltung

Eine Selbstverwaltung hört sich aus monetären Gründen zuerst gut an. Doch bereits nach wenigen Monaten kommt es oft zu den ersten Schwierigkeiten. Dies sind die typischen Probleme einer WEG-Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern in Eigenregie:

  1. Verantwortlichen der Eigentümergemeinschaft fehlt es an Fachwissen.
  2. Der Arbeitsaufwand wird zu groß und nimmt zu viel Zeit sowie Ressourcen ein. Dies kann zu haftungsträchtigen Fehlern führen.
  3. Es entstehen Interessenkonflikte zwischen den einzelnen Eigentümern. Sie entwickeln sich oft aufgrund bestehender Antipathien oder unterschiedlicher Zielsetzungen.
  4. Organisatorische Probleme bezüglich der Findung von Handwerkern und einer Urlaubsvertretung treten auf.
  5. Haftungsfragen sind nur unzureichend geklärt und es besteht keine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Im Falle eines Fehlers haftet der jeweilige Eigentümer mit seinem eigenen Vermögen, was bei einem großen Haus schnell in den zwei- oder gar dreistelligen Tausenderbereich gehen kann.

Für die WEG-Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern besser einen Profi engagieren

Wie bereits eingangs erwähnt, existiert nicht etwas wie eine Pflicht Hausverwaltung. Jedoch hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des Eigentums und kann einen professionellen Hausverwalter verlangen. Dies erweist sich vielfach als sehr sinnvoll, denn so lassen sich Probleme im Vorhinein umgehen. Ein professioneller, externer Hausverwalter hat viel Erfahrung mit dieser Aufgabe. Er weiß genau, worauf er zu achten hat. Dies betrifft nicht nur die Arbeit von Handwerkern, sondern er besitzt auch bezüglich des Wohnungseigentumsrecht über ein immenses Fachwissen. Seine langjährige Erfahrung hilft ihm, mit Schwierigkeiten und schwierigen Eigentümern versiert sowie diplomatisch umzugehen. Er kann bei Streits schlichten und hat oft sofort die richtigen Kontakte zur Hand, wenn schnelle Hilfe am Gebäude erforderlich ist. Urlaubsvertretungen hat er bereits im Vorhinein organisiert, weswegen es bei einer externen Hausverwaltung stets einen Ansprechpartner gibt. Darüber hinaus verfügt eine seriöse Hausverwaltung über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, sodass die Eigentümergemeinschaft bestens abgesichert ist. Letztlich trägt ein externer Verwalter auch zu einer besseren Atmosphäre im Haus bei. Streitigkeiten zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern entwickeln sich so seltener. Immerhin gibt es für alle einen Ansprechpartner, der sich um die Interessen der Eigentümer kümmert.