Pflichten und Aufgaben einer Hausverwaltung

Die Hausverwaltung spielt eine entscheidende Rolle bei der Betreuung von Immobilien und Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). In Deutschland übernimmt sie vielfältige Aufgaben, die von der Durchführung von Eigentümerversammlungen bis hin zur finanziellen Verwaltung reichen. Eine professionelle Hausverwaltung sorgt für den reibungslosen Betrieb der Immobilie und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
Die Pflichten und Aufgaben einer Hausverwaltung umfassen sowohl kaufmännische als auch technische und juristische Bereiche. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Eigentümern und Mietern und trägt durch ihre Tätigkeit maßgeblich zum Werterhalt der Immobilie bei. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung.
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Was sind die Aufgaben einer Hausverwaltung?
Finden Sie die 10 wichtigsten Aufgaben und Pflichten einer Immobilienverwaltung.
1) Einberufung der Eigentümerversammlung
Die Einberufung der Eigentümerversammlung gehört zu den zentralen Aufgaben einer Hausverwaltung. Gemäß § 24 Absatz 1 WEG muss mindestens einmal jährlich eine Versammlung der Wohnungseigentümer stattfinden, wobei auch häufigere Treffen möglich sind.
Der Verwalter ist für die Festlegung des Termins zuständig und erstellt die Tagesordnung für die Versammlung. Wichtig ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Ladungsfrist von drei Wochen, die zwingend eingehalten werden muss.
Bei der Einberufung muss die Hausverwaltung sicherstellen, dass allen Eigentümern eine Einladung mit beigefügter Tagesordnung zugeht. Die Tagesordnung informiert die Eigentümer über die zu behandelnden Themen und ermöglicht ihnen, sich auf die Versammlung vorzubereiten.
Die Organisation der Versammlung umfasst auch die Auswahl eines geeigneten Versammlungsorts und die Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen. Zudem ist die Hausverwaltung für die Protokollierung der Versammlung verantwortlich.
Eine ordnungsgemäße Einberufung ist essenziell, da Verstöße gegen Formvorschriften die Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit von Beschlüssen zur Folge haben können.
2) Durchführung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Ein zentraler Aufgabenbereich der Hausverwaltung ist die Umsetzung der von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Diese Beschlüsse werden typischerweise während der Eigentümerversammlungen getroffen und müssen anschließend korrekt umgesetzt werden.
Seit der WEG-Reform hat sich hier eine wichtige Änderung ergeben. Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen liegt nun offiziell bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und nicht mehr allein beim Verwalter.
In der Praxis übernimmt die Hausverwaltung jedoch weiterhin die operative Umsetzung. Sie beauftragt beispielsweise Handwerker für beschlossene Reparaturmaßnahmen oder setzt Änderungen in der Hausordnung um.
Die Hausverwaltung muss auch die Einhaltung der Beschlüsse überwachen. Dies bedeutet, dass sie kontrolliert, ob alle Eigentümer die gemeinsam beschlossenen Regeln einhalten.
Zu den weiteren Aufgaben in diesem Bereich gehört das Führen einer Beschluss-Sammlung. Diese dokumentiert alle getroffenen Entscheidungen und dient als wichtige Referenz für die Eigentümergemeinschaft.
Die korrekte und zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse ist entscheidend für das Funktionieren der Wohnungseigentumsgemeinschaft und ein zentraler Bestandteil des Aufgabenspektrums einer professionellen Hausverwaltung.
3) Bereitstellung von Verwaltungsunterlagen zur Einsicht
Wohnungseigentümer haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dieses Recht ergibt sich aus § 18 Abs. 4 WEG und ist ein wesentlicher Bestandteil der Transparenz in der Verwaltung.
Der Verwalter ist verpflichtet, den Eigentümern die Einsichtnahme zu ermöglichen, darf diese grundsätzlich nicht verweigern. Die Einsichtnahme erfolgt üblicherweise in den Geschäftsräumen des Verwalters, sofern im Verwaltervertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Verwalter nicht verpflichtet, Einsichtnahmen außerhalb seiner Geschäftsräume zu gewähren. Die Einsicht sollte zu angemessenen Geschäftszeiten möglich sein.
Wohnungseigentümer haben auch das Recht, Kopien von Verwaltungsunterlagen anzufertigen. Dies dient der umfassenden Information und Kontrolle der Verwaltungstätigkeit durch die Eigentümer.
Nach Beendigung des Verwaltungsverhältnisses muss der ehemalige Verwalter alle Verwaltungsunterlagen an den neuen Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dies sichert die Kontinuität der Verwaltung und den Zugang zu wichtigen Dokumenten.
4) Regelmäßige Instandhaltung und Sanierung der Immobilie
Eine zentrale Aufgabe der Hausverwaltung ist die regelmäßige Kontrolle des Gebäudezustands, um Instandsetzungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Wie die Suchergebnisse zeigen, muss besonders ein WEG-Verwalter das Gemeinschaftseigentum regelmäßig kontrollieren, um Mängel und Schäden rechtzeitig festzustellen.
Bei erkannten Mängeln ist die Hausverwaltung dafür verantwortlich, den Eigentümern verschiedene Handlungsoptionen für die Instandsetzung vorzustellen. Dies umfasst die Beurteilung des Bauzustandes vor Renovierungsarbeiten und die Planung notwendiger Maßnahmen.
Die Koordination und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen gehört ebenfalls zu den Pflichten der Hausverwaltung. Dabei überwacht sie den Baufortschritt und stellt sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden.
Zu den typischen Instandhaltungsmaßnahmen zählen beispielsweise der Austausch von Fenstern oder die Behebung von Wasserschäden. Die zeitgerechte Durchführung solcher Sanierungsmaßnahmen ist entscheidend für den Werterhalt der Immobilie.
Die Hausverwaltung organisiert zudem regelmäßige Wartungsarbeiten und erfasst relevante Verbrauchswerte für Heizung, Wasser und Strom. Diese Daten dienen als Grundlage für zukünftige Instandhaltungsplanungen.
5) Verwaltung von Mieteinnahmen
Eine wesentliche Aufgabe der Hausverwaltung ist die ordnungsgemäße Verwaltung aller Mieteinnahmen. Hierzu gehört die Überwachung der monatlichen Mietzahlungen und die Kontrolle, ob diese pünktlich und in voller Höhe eingehen. Bei Zahlungsverzug ist die Hausverwaltung für Mahnungen und gegebenenfalls weitere Schritte zuständig.
Die Hausverwaltung kümmert sich um die korrekte Verbuchung der Mieteinnahmen und sorgt für eine transparente Dokumentation aller Transaktionen. Sie führt präzise Aufzeichnungen über sämtliche Ein- und Ausgaben, die mit der Immobilie zusammenhängen.
Auch die Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen gehört zu den Aufgaben im Rahmen der Mietverwaltung. Die Hausverwaltung richtet entsprechende Zahlungssysteme ein und verwaltet diese.
Zudem gehört die Disponierung des Geldverkehrs zu ihren Pflichten. Dies beinhaltet die Verwaltung von Kautionen sowie die Abrechnung von Nebenkosten und Betriebskosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Bei Mieterhöhungen übernimmt die Hausverwaltung die Kommunikation mit den Mietern und sorgt für die rechtskonforme Umsetzung. Sie berechnet neue Miethöhen unter Berücksichtigung gesetzlicher Grenzen.
6) Kontaktpflege mit Mietern und Eigentümern
Eine erfolgreiche Hausverwaltung basiert wesentlich auf einer effektiven Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Der Hausverwalter fungiert als zentraler Ansprechpartner und Vermittler zwischen Eigentümern und Mietern, wie die Rechercheergebnisse zeigen.
Die regelmäßige Kommunikation mit Mietern umfasst die Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und die Lösung von Problemen im Gebäude. Eine zeitnahe Reaktion auf Anliegen der Mieter fördert ein positives Wohnklima und verhindert potenzielle Konflikte.
Gegenüber den Eigentümern besteht die Pflicht zur transparenten Information über alle relevanten Vorgänge. Dazu gehören regelmäßige Berichte über finanzielle Angelegenheiten, durchgeführte Reparaturen und geplante Maßnahmen.
Der Hausverwalter sollte verschiedene Kommunikationskanäle anbieten, um allen Parteien den bevorzugten Kontaktweg zu ermöglichen. E-Mails, Telefonate, persönliche Gespräche oder digitale Plattformen können je nach Bedarf genutzt werden.
Bei Streitigkeiten zwischen Mietern oder zwischen Mietern und Eigentümern übernimmt die Hausverwaltung eine wichtige Moderatorenrolle. Eine neutrale Vermittlung kann häufig zur Lösung von Konflikten beitragen, bevor rechtliche Schritte notwendig werden.
7) Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
Die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung zählt zu den wichtigsten Pflichten einer Hausverwaltung. Hierbei müssen alle umlagefähigen Betriebskosten transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, um eine korrekte Verteilung auf die Mieter zu gewährleisten.
Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. In der Regel wird das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum verwendet, was bedeutet, dass die Abrechnung für 2024 bis spätestens 31. Dezember 2025 vorliegen muss.
Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung muss verschiedene Anforderungen erfüllen. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen sowie den jeweiligen Verteilerschlüssel, nach dem die Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Die Hausverwaltung sollte bei der Erstellung besondere Sorgfalt walten lassen, da fehlerhafte Abrechnungen zu Einsprüchen seitens der Mieter führen können. Werden Fristen versäumt, drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust des Anspruchs auf Nachzahlungen.
Eine professionelle Hausverwaltung bereitet die Abrechnungen nicht nur fristgerecht vor, sondern steht auch für Rückfragen zur Verfügung und bearbeitet eventuelle Einwände der Mieter sachgerecht.
8) Berechnung und Sammlung von Hausgeldern
Die Berechnung und Sammlung von Hausgeldern gehört zu den zentralen finanziellen Aufgaben einer Hausverwaltung. Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter laufende Betriebskosten, Rücklagen für Instandhaltung und Verwaltungskosten.
Die Hausverwaltung ermittelt die Höhe des Hausgeldes basierend auf dem Wirtschaftsplan, der jährlich erstellt wird. Dabei werden die voraussichtlichen Kosten für das kommende Jahr kalkuliert und auf die Eigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile umgelegt.
Zu den Pflichten der Hausverwaltung gehört auch die regelmäßige Einziehung der Hausgelder. Dies erfolgt in der Regel monatlich, wobei die Verwaltung die Zahlungseingänge überwacht und bei ausbleibenden Zahlungen Mahnungen verschickt.
Die Hausverwaltung verwaltet das eingezogene Hausgeld treuhänderisch und verwendet es für die laufenden Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu gehören beispielsweise Versicherungen, Reparaturen und Reinigungskosten.
Eine sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben ist essentiell für eine transparente Hausgelderberechnung. Zum Jahresende erstellt die Hausverwaltung die Jahresabrechnung, die sämtliche Hausgeldzahlungen und deren Verwendung detailliert aufschlüsselt.
9) Sicherung der Einhaltung von Mieterschutzgesetzen
Eine zentrale Aufgabe der Hausverwaltung ist die Gewährleistung der Einhaltung von Mieterschutzgesetzen. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Eigentümern und Mietern und trägt dafür Sorge, dass alle gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden.
Hausverwaltungen müssen auf dem neuesten Stand der mietrechtlichen Bestimmungen sein. Dies umfasst Kenntnisse über Mietpreisbremsen, Kündigungsfristen und Regelungen zur Mieterhöhung.
Bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern tritt die Hausverwaltung als vermittelnde Instanz auf. Sie sorgt dafür, dass die Rechte beider Parteien gewahrt werden und sucht nach einvernehmlichen Lösungen.
Die Sicherstellung der gesetzeskonformen Gestaltung von Mietverträgen gehört ebenso zu den Pflichten der Hausverwaltung. Ungültige Klauseln können später zu Rechtsstreitigkeiten führen und finanzielle Nachteile für den Eigentümer bedeuten.
Bei baulichen Veränderungen prüft die Hausverwaltung, ob diese den mietrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieterrechte beachtet und entsprechende Ankündigungsfristen eingehalten werden.
10) Durchführung juristischer Maßnahmen bei Bedarf
Eine Hausverwaltung muss bei Bedarf juristische Maßnahmen einleiten und durchführen. Dies umfasst insbesondere das Vorgehen gegen Mieter oder Eigentümer, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Bei Mietrückständen gehört die Mahnung, die Androhung und ggf. Durchführung von Kündigungen zum Aufgabenbereich. Die Hausverwaltung arbeitet dabei oft mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, um rechtssichere Schritte zu gewährleisten.
Auch bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei unrechtmäßigen baulichen Veränderungen muss die Hausverwaltung tätig werden. Sie vertritt die Interessen der Eigentümergemeinschaft in rechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Handwerkern oder Bauträgern übernimmt die Hausverwaltung die rechtliche Korrespondenz. Sie dokumentiert Mängel und setzt Fristen für deren Beseitigung.
Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten koordiniert die Hausverwaltung den Kontakt zwischen Eigentümern und Rechtsanwälten. Sie sammelt relevante Unterlagen und bereitet diese für juristische Verfahren auf.
Rechtliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Die Tätigkeit einer Hausverwaltung unterliegt einem komplexen Regelwerk aus gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen. Diese definieren die Handlungsspielräume und Pflichten des Verwalters gegenüber Eigentümern und Mietern.
Gesetzliche Vorschriften
Hausverwalter müssen sich an verschiedene Gesetze halten, allen voran das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen. Das WEG definiert grundlegende Pflichten wie die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die allgemeinen vertraglichen Beziehungen und Treuepflichten. Besonders §§ 675 ff. BGB zum Geschäftsbesorgungsvertrag sind relevant für das Verhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter.
Bei Mietobjekten muss die Hausverwaltung zusätzlich das Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) beachten. Dies umfasst Regelungen zur Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhungen und Kündigungsfristen.
Die Heizkostenverordnung und Energieeinsparverordnung stellen weitere wichtige Rechtsgrundlagen dar, die von Hausverwaltern beachtet werden müssen.
Vertragsrechtliche Aspekte
Der Verwaltervertrag bildet die Grundlage für die Tätigkeit der Hausverwaltung. Er definiert den Leistungsumfang und sollte alle Aufgaben, Rechte und Pflichten klar festlegen.
Typische vertragsrechtliche Aspekte umfassen:
- Laufzeit und Kündigungsmodalitäten
- Vergütungsregelungen (Grundvergütung und Zusatzleistungen)
- Vollmachten für das Handeln im Namen der Eigentümer
- Berichtspflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft
Die Hausverwaltung fungiert als treuhänderischer Vertreter der Eigentümer. Dies bringt besondere Sorgfalts- und Loyalitätspflichten mit sich.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss der Verwaltervertrag gemäß § 26 WEG durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung legitimiert werden. Die maximale Bestelldauer ist dabei auf fünf Jahre begrenzt.
Finanzmanagement und Buchhaltung
Das Finanzmanagement und die Buchhaltung gehören zu den zentralen Aufgaben einer Hausverwaltung. Die sorgfältige Verwaltung der finanziellen Aspekte eines Gebäudes sichert dessen langfristige Werterhaltung und reibungslosen Betrieb.
Budgetplanung und Kontrolle
Die Hausverwaltung erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dieser Plan beinhaltet voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr und dient als Grundlage für die Festlegung der Hausgeldvorauszahlungen.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Bildung ausreichender Rücklagen für größere Instandhaltungsmaßnahmen. Die Verwalter müssen diese Gelder treuhänderisch auf separaten Konten verwalten.
Die regelmäßige Überwachung des Budgets gehört zu den Pflichten der Hausverwaltung. Bei drohenden Kostenüberschreitungen müssen die Eigentümer rechtzeitig informiert werden.
Eine gute Hausverwaltung behält stets die Liquidität im Blick und sorgt für ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung laufender Kosten wie Versicherungen, Reinigung und Wartungen.
Rechnungswesen und Abrechnungen
Zu den täglichen Aufgaben einer Hausverwaltung gehört die Prüfung und Bezahlung eingehender Rechnungen. Diese müssen sorgfältig auf ihre Richtigkeit kontrolliert und in der Buchhaltung der WEG erfasst werden.
Die Hausverwaltung erstellt jährlich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für alle Mietparteien. Diese Abrechnungen müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und fristgerecht zugestellt werden.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen übernimmt die Hausverwaltung oft auch das Inkasso der Mietzahlungen. Sie verfolgt Zahlungsrückstände und leitet bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ein.
Eine transparente Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Hausverwaltung muss regelmäßig Finanzberichte erstellen und diese den Eigentümern zugänglich machen.
Technisches Gebäudemanagement
Das technische Gebäudemanagement (TGM) ist ein zentraler Aufgabenbereich der Hausverwaltung und umfasst alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität von Gebäuden und technischen Anlagen. Es sorgt für einen reibungslosen Betrieb und trägt zur Werterhaltung der Immobilie bei.
Instandhaltungsmaßnahmen
Die regelmäßige Instandhaltung ist eine Kernaufgabe des technischen Gebäudemanagements. Hausverwaltungen sind für die Organisation und Überwachung von Reparatur- und Wartungsarbeiten zuständig.
Dies beinhaltet die turnusmäßige Inspektion von Heizungsanlagen, Aufzügen, Lüftungssystemen und anderen technischen Einrichtungen. Mängel werden dokumentiert und Fachfirmen mit der Behebung beauftragt.
Ein vorausschauendes Instandhaltungskonzept verhindert größere Schäden und kostspielige Notfallreparaturen. Die Hausverwaltung führt hierzu einen detaillierten Wartungsplan und koordiniert alle notwendigen Maßnahmen.
Zur professionellen Durchführung gehört auch die Prüfung von Angeboten, die Qualitätssicherung der ausgeführten Arbeiten sowie die korrekte Abrechnung der entstandenen Kosten.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Im Bereich Energieeffizienz übernimmt die Hausverwaltung wichtige Steuerungsfunktionen. Die Optimierung des Energieverbrauchs von Heizungs-, Klima- und Beleuchtungsanlagen steht dabei im Fokus.
Regelmäßige Verbrauchsanalysen helfen, Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Hausverwaltung berät Eigentümer zu sinnvollen energetischen Modernisierungsmaßnahmen wie:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Installation von Smart-Home-Systemen
- Umrüstung auf LED-Beleuchtung
Auch die Implementierung erneuerbarer Energien, etwa durch Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen, fällt in diesen Aufgabenbereich. Die Hausverwaltung informiert über Förderprogramme und unterstützt bei Antragsverfahren.
Durch strategisches Energiemanagement werden nicht nur Betriebskosten gesenkt, sondern auch gesetzliche Vorgaben zur CO₂-Reduzierung erfüllt.
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Sabine Schulz Qualifizierte Immobilienverwalterin / Immobilienkauffrau
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