Inhaltsverzeichnis:
- Unterschiedliche Arten von Hausverwaltungen
- Die Aufgaben einer Hausverwaltung
- Wer als Hausverwalter arbeiten darf
- Wann eine Hausverwaltung notwendig wird
- Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung einer Immobilie
- Die richtige Hausverwaltung finden
- Die Vertragslaufzeiten mit einer Hausverwaltung
- Die Kosten einer Hausverwaltung
- Softwarelösungen zur Hausverwaltung in Eigenregie
- Die Hausverwaltung wechseln oder kündigen
- Juristisch gegen die Hausverwaltung vorgehen
- Der Verwaltungsrat der WEG
- WEG-Verwaltung: Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft und führen in ihrem Interesse Aufgaben zur fachmännischen Betreuung des Gemeinschaftseigentums durch.
- Sondereigentumsverwaltung: Wir befreien Sie von allen Sorgen und verwalten Ihre Eigentumswohnungen zuverlässig und kompetent.
- Mietverwaltung: Das Team von mele hilft Ihnen beim Finden zuverlässiger Mieter und nimmt Ihnen den gesamten Verwaltungsaufwand ab. Das spart Zeit und schont Ihre Nerven!
Inhaltsverzeichnis:
- Unterschiedliche Arten von Hausverwaltungen
- Die Aufgaben einer Hausverwaltung
- Wer als Hausverwalter arbeiten darf
- Wann eine Hausverwaltung notwendig wird
- Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung einer Immobilie
- Die richtige Hausverwaltung finden
- Die Vertragslaufzeiten mit einer Hausverwaltung
- Die Kosten einer Hausverwaltung
- Softwarelösungen zur Hausverwaltung in Eigenregie
- Die Hausverwaltung wechseln oder kündigen
- Juristisch gegen die Hausverwaltung vorgehen
- Der Verwaltungsrat der WEG
- WEG-Verwaltung: Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft und führen in ihrem Interesse Aufgaben zur fachmännischen Betreuung des Gemeinschaftseigentums durch.
- Mietverwaltung: Das Team von mele hilft Ihnen beim Finden zuverlässiger Mieter und nimmt Ihnen den gesamten Verwaltungsaufwand ab. Das spart Zeit und schont Ihre Nerven!
- Sondereigentumsverwaltung: Wir befreien Sie von allen Sorgen und verwalten Ihre Eigentumswohnungen zuverlässig und kompetent.
Das Leistungsspektrum rund um die Immobilienverwaltung ist sehr umfangreich. Die folgende Liste zeigt einen Ausschnitt von dem, was Sie von einer professionellen Hausverwaltung erwarten können:
- Betriebliche Hausverwaltung inklusive der Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen und der optimalen Betreuung der Mieter
- Technische Hausverwaltung zur Sicherstellung der Funktionalität aller technischen Anlagen und der Einhaltung der optimalen Wartungszyklen (Rauchwarnmelder, Aufzug, Heizung, Klimaanlagen, Fenster etc.)
- Management aller Mieterangelegenheiten (inklusive Mahnwesen)
- Zuverlässige und transparente Erstellung von Eigentümerabrechnungen sowie Betriebskostenabrechnungen
Mit der richtigen Hausverwaltung an Ihrer Seite sparen Sie viel Zeit und Mühe und damit nachhaltig Verwaltungskosten. Ein zuverlässiger Partner sorgt dafür, dass Ihre Immobilie und die technischen Anlagen immer auf dem gesetzlich neusten Stand sind.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu, um Ihnen unser umfangreiches Portfolio der betrieblichen und technischen Hausverwaltung vorzustellen.
- Betriebliche Hausverwaltung inklusive der Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen und der optimalen Betreuung der Mieter
- Technische Hausverwaltung zur Sicherstellung der Funktionalität aller technischen Anlagen und der Einhaltung der optimalen Wartungszyklen (Rauchwarnmelder, Aufzug, Heizung, Klimaanlagen, Fenster etc.)
- Management aller Mieterangelegenheiten (inklusive Mahnwesen)
- Zuverlässige und transparente Erstellung von Eigentümerabrechnungen sowie Betriebskostenabrechnungen
Mit der richtigen Hausverwaltung an Ihrer Seite sparen Sie viel Zeit und Mühe und damit nachhaltig Verwaltungskosten. Ein zuverlässiger Partner sorgt dafür, dass Ihre Immobilie und die technischen Anlagen immer auf dem gesetzlich neusten Stand sind. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu, um Ihnen unser umfangreiches Portfolio der betrieblichen und technischen Hausverwaltung vorzustellen.
Die Verwaltung von Immobilien ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da täglich mit großen Vermögenswerten gearbeitet wird. Dennoch kann prinzipiell jeder ein Gewerbe als "Hausverwalter" anmelden, da es sich dabei nicht um einen geschützten Begriff handelt. Dies birgt viele Risiken, besonders für Sie als Eigentümer. Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2018 hilft, zumindest für etwas Klarheit zu sorgen.
Um als Hausverwalter tätig zu sein, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Nachweis einer Gewerbeerlaubnis nach §34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO
- Nachweis eines sauberen Führungszeugnis und einer SCHUFA-Auskunft
- Verpflichtung zur Information zu berufsspezifischen Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber dem Auftraggeber nach §11 S. 1 Nr. 3 MaBV
- Nachweis der nötigen Versicherungen
- Weiterbildungspflicht (20-stündige Weiterbildung innerhalb von drei Jahren)
Glücklicherweise setzt sich auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter dafür ein, dass das Ablegen einer Sachkundeprüfung die Eintrittsbarriere für einen Hausverwalter sein sollte.
So wäre es für Sie als Eigentümer deutlich einfacher professionelle Hausverwalter von unprofessionellen Anbietern zu unterscheiden.
Bei uns arbeiten ausschließlich Experten, die über ein umfangreiches Fachwissen und entsprechende Qualifikationen verfügen, sich stetig weiterbilden und transparent ihre Aufgaben erledigen.
Wir stehen für Rückfragen, zur Aus- und Weiterbildung unserer sachkundigen Mitarbeiter, jederzeit gerne zur Verfügung..
Die Verwaltung von Immobilien ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da täglich mit großen Vermögenswerten gearbeitet wird. Dennoch kann prinzipiell jeder ein Gewerbe als "Hausverwalter" anmelden, da es sich dabei nicht um einen geschützten Begriff handelt. Dies birgt viele Risiken, besonders für Sie als Eigentümer. Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2018 hilft, zumindest für etwas Klarheit zu sorgen.
Um als Hausverwalter tätig zu sein, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Nachweis einer Gewerbeerlaubnis nach §34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO
- Nachweis eines sauberen Führungszeugnis und einer SCHUFA-Auskunft
- Verpflichtung zur Information zu berufsspezifischen Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber dem Auftraggeber nach §11 S. 1 Nr. 3 MaBV
- Nachweis der nötigen Versicherungen
- Weiterbildungspflicht (20-stündige Weiterbildung innerhalb von drei Jahren)
Glücklicherweise setzt sich auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter dafür ein, dass das Ablegen einer Sachkundeprüfung die Eintrittsbarriere für einen Hausverwalter sein sollte. So wäre es für Sie als Eigentümer deutlich einfacher professionelle Hausverwalter von unprofessionellen Anbietern zu unterscheiden. Bei uns arbeiten ausschließlich Experten, die über ein umfangreiches Fachwissen und entsprechende Qualifikationen verfügen, sich stetig weiterbilden und transparent ihre Aufgaben erledigen. Wir stehen für Rückfragen, zur Aus- und Weiterbildung unserer sachkundigen Mitarbeiter, jederzeit gerne zur Verfügung..
Sie wollen gesetzliche Fallstricke umgehen und fragen sich, ob Sie wirklich professionelle Unterstützung bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie brauchen? Generell gibt es bei Einzelobjekten keine Pflicht, einen Partner zur Hausverwaltung der eigenen Immobilie heranzuziehen.
Hiervon ausgenommen sind Wohnungseigentümergemeinschaften. In dieser Konstellation ist die Bestellung eines Verwalters unumgänglich. Dieser kann jedoch auch aus den eigenen Reihen stammen und selbst Teil der WEG sein.
"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."
§ 20 Gliederung der Verwaltung (WEG) Absatz 2
Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, die fachgerechte Kommunikation mit Versicherungen und das Wissen über aktuelle Gesetzesänderungen sind für Privatpersonen oft überfordernd und bergen viele Gefahren. Um nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten, finanzielle Einbußen und hohe Geldstrafen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, eine professionelle Hausverwaltung einzuschalten. Zuverlässige Partner sind stets über gesetzliche Änderungen informiert und reagieren schnell, um aus Problemen Lösungen zu machen. Sie verfügen über die nötige Expertise und Erfahrung, um Sie umfangreich zu unterstützen und Ihnen eine Menge an Arbeit abzunehmen und Zeit zu schenken.
Sie wollen gesetzliche Fallstricke umgehen und fragen sich, ob Sie wirklich professionelle Unterstützung bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie brauchen? Generell gibt es bei Einzelobjekten keine Pflicht, einen Partner zur Hausverwaltung der eigenen Immobilie heranzuziehen. Hiervon ausgenommen sind Wohnungseigentümergemeinschaften. In dieser Konstellation ist die Bestellung eines Verwalters unumgänglich. Dieser kann jedoch auch aus den eigenen Reihen stammen und selbst Teil der WEG sein.
"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."
§ 20 Gliederung der Verwaltung (WEG) Absatz 2
Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, die fachgerechte Kommunikation mit Versicherungen und das Wissen über aktuelle Gesetzesänderungen sind für Privatpersonen oft überfordernd und bergen viele Gefahren. Um nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten, finanzielle Einbußen und hohe Geldstrafen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, eine professionelle Hausverwaltung einzuschalten. Zuverlässige Partner sind stets über gesetzliche Änderungen informiert und reagieren schnell, um aus Problemen Lösungen zu machen. Sie verfügen über die nötige Expertise und Erfahrung, um Sie umfangreich zu unterstützen und Ihnen eine Menge an Arbeit abzunehmen und Zeit zu schenken.
Prinzipiell kann jede Immobilie auch in Eigenregie verwaltet werden, doch oft kommt es hierbei zu folgenschweren Fehlentscheidungen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwar ein Verwalter berufen werden, allerdings kann auch dieser aus der Gemeinschaft stammen.
Seien Sie sich jedoch stets bewusst, dass bereits eine falsch gesetzte Unterschrift oder unzureichend abgeschlossene Verträge zu hohen Geldstrafen führen können.
Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung von Immobilien sind:
- Unzureichend abgeschlossene Versicherungen
- Unzulängliche Abrechnungen
- Falsche Zuordnung von Geldern (Kautionen usw.)
- Fehlerhafte Verträge
Um diese Fehler zu vermeiden sowie Geld und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Hausverwalter.
Dieser ist immer über die aktuelle Gesetzeslage informiert und weiß aus Erfahrung, welche Verträge und Versicherungen abgeschlossen werden müssen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein.
Prinzipiell kann jede Immobilie auch in Eigenregie verwaltet werden, doch oft kommt es hierbei zu folgenschweren Fehlentscheidungen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwar ein Verwalter berufen werden, allerdings kann auch dieser aus der Gemeinschaft stammen. Seien Sie sich jedoch stets bewusst, dass bereits eine falsch gesetzte Unterschrift oder unzureichend abgeschlossene Verträge zu hohen Geldstrafen führen können. Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung von Immobilien sind:
- Unzureichend abgeschlossene Versicherungen
- Unzulängliche Abrechnungen
- Falsche Zuordnung von Geldern (Kautionen usw.)
- Fehlerhafte Verträge
Um diese Fehler zu vermeiden sowie Geld und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Hausverwalter. Dieser ist immer über die aktuelle Gesetzeslage informiert und weiß aus Erfahrung, welche Verträge und Versicherungen abgeschlossen werden müssen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein.
Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder Teil einer WEG und haben sich für die Zusammenarbeit mit einer professionellen Hausverwaltung entschieden? Dann gibt es Einiges zu beachten, denn bei der Wahl einer geeigneten Verwaltung geht es um weit mehr, als jährliche Treffen und monatliche Abrechnungen.
Sie suchen schließlich professionelle Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Vermögenswerte und Altersvorsorge.
Wir haben eine kleine Checkliste mit Fragen vorbereitet, die Ihnen dabei hilft, eine passende Hausverwaltung zu finden.
- Arbeiten hier ausgebildete Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen?
- Ist das Unternehmen Mitglied in einem der Landesverbände des DDIV?
- Gibt es Referenzobjekte und befinden sich diese in einem guten Zustand?
- Besteht die räumliche Nähe der Hausverwaltung zum Objekt, um schnell reagieren zu können?
Natürlich gibt es eine Vielzahl weiterer wichtiger Faktoren, doch diese Liste reicht aus, um einen ersten Eindruck über Ihren potenziellen Hausverwalter gewinnen zu können.
Je mehr Fragen Sie mit "Ja" beantworten können, desto besser passt das Unternehmen zu Ihren Bedürfnissen.
Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder Teil einer WEG und haben sich für die Zusammenarbeit mit einer professionellen Hausverwaltung entschieden? Dann gibt es Einiges zu beachten, denn bei der Wahl einer geeigneten Verwaltung geht es um weit mehr, als jährliche Treffen und monatliche Abrechnungen. Sie suchen schließlich professionelle Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Vermögenswerte und Altersvorsorge. Wir haben eine kleine Checkliste mit Fragen vorbereitet, die Ihnen dabei hilft, eine passende Hausverwaltung zu finden.
- Arbeiten hier ausgebildete Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen?
- Ist das Unternehmen Mitglied in einem der Landesverbände des DDIV?
- Gibt es Referenzobjekte und befinden sich diese in einem guten Zustand?
- Besteht die räumliche Nähe der Hausverwaltung zum Objekt, um schnell reagieren zu können?
Natürlich gibt es eine Vielzahl weiterer wichtiger Faktoren, doch diese Liste reicht aus, um einen ersten Eindruck über Ihren potenziellen Hausverwalter gewinnen zu können. Je mehr Fragen Sie mit "Ja" beantworten können, desto besser passt das Unternehmen zu Ihren Bedürfnissen.
Manchmal möchte man sich nicht auf die mehrjährige Zusammenarbeit mit einem externen Partner festlegen. Da Hausverwalter sehr viel Verantwortung tragen und einen direkten Einfluss auf Ihre Kapitalanlage haben, spielt die Laufzeit der abgeschlossenen Verträge eine wichtige Rolle.
Generell laufen die Verträge mindestens ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Bei Wohnungseigentum darf eine Hausverwaltung allerdings für nicht mehr als fünf Jahre auf einmal bestellt werden. Selbstverständlich können Sie die Hausverwaltung nach Ablauf der fünf Jahre weiter beauftragen.
Letztendlich entscheiden Sie als Kunde, ob Sie vorerst einen einjährigen Vertrag oder aber direkt eine längere Zusammenarbeit vereinbaren möchten.
Manchmal möchte man sich nicht auf die mehrjährige Zusammenarbeit mit einem externen Partner festlegen. Da Hausverwalter sehr viel Verantwortung tragen und einen direkten Einfluss auf Ihre Kapitalanlage haben, spielt die Laufzeit der abgeschlossenen Verträge eine wichtige Rolle. Generell laufen die Verträge mindestens ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Bei Wohnungseigentum darf eine Hausverwaltung allerdings für nicht mehr als fünf Jahre auf einmal bestellt werden. Selbstverständlich können Sie die Hausverwaltung nach Ablauf der fünf Jahre weiter beauftragen. Letztendlich entscheiden Sie als Kunde, ob Sie vorerst einen einjährigen Vertrag oder aber direkt eine längere Zusammenarbeit vereinbaren möchten.
Natürlich stellen Sie sich die Frage, was eine professionelle Hausverwaltung kostet. Die Gesamtkosten sind jedoch individuell sehr unterschiedlich, da diese je nach Umfang der Betreuung variieren.
Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten einer kompetenten Hausverwaltung:
- Umfang der Leistungsbestandteile
- Größe und Anzahl Ihrer Objekte
- Die räumliche Nähe der Hausverwaltung zur Immobilie
- Die aktuelle Marktlage
- Der damit verbundene Betreuungsaufwand
Oft vereinbaren Eigentümer und Hausverwalter entweder einen monatlichen Fixbetrag pro Wohneinheit oder berechnen die Kosten als Prozentsatz der Kaltmiete. sagt:
"Im Schnitt liegt die pauschale Grundvergütung für die WEG-Verwaltung je nach Region und Größe der Anlage zwischen 18 Euro und 30 Euro netto pro Einheit und Monat. Für die Verwaltung von Mietshäusern zahlen Eigentümer im Schnitt zwischen 20 Euro und 26 Euro netto pro Einheit und Monat."
(Franziska Bock, DDVI-Sprecherin)
"Wer eine umfassende und nachhaltige Verwaltung seines Vermögens erwartet, sollte bei der Wahl des Verwalters nicht den Preis als ausschlaggebendes Kriterium anführen."
(Quelle: VDIV)
Natürlich stellen Sie sich die Frage, was eine professionelle Hausverwaltung kostet. Die Gesamtkosten sind jedoch individuell sehr unterschiedlich, da diese je nach Umfang der Betreuung variieren. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten einer kompetenten Hausverwaltung:
- Umfang der Leistungsbestandteile
- Größe und Anzahl Ihrer Objekte
- Die räumliche Nähe der Hausverwaltung zur Immobilie
- Die aktuelle Marktlage
- Der damit verbundene Betreuungsaufwand
Oft vereinbaren Eigentümer und Hausverwalter entweder einen monatlichen Fixbetrag pro Wohneinheit oder berechnen die Kosten als Prozentsatz der Kaltmiete. sagt:
"Im Schnitt liegt die pauschale Grundvergütung für die WEG-Verwaltung je nach Region und Größe der Anlage zwischen 18 Euro und 30 Euro netto pro Einheit und Monat. Für die Verwaltung von Mietshäusern zahlen Eigentümer im Schnitt zwischen 20 Euro und 26 Euro netto pro Einheit und Monat."
(Franziska Bock, DDVI-Sprecherin)
Viele Immobilienbesitzer haben die Idee, die Hausverwaltung in Eigenregie durchzuführen. Hierfür gibt es zahlreiche Hausverwaltungs-Software-Lösungen und Online-Programme, die diese Arbeit erleichtern sollen.
Mit der Verwaltung von Häusern und Wohnungen sind jedoch eine Vielzahl von Aufgaben aus den unterschiedlichsten Bereichen verbunden. Ohne fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung kann Sie die Menge an Aufgaben schnell überfordern. Wohnungseigentümergemeinschaften haben sogar eine gesetzliche Verwalterpflicht:
Theoretisch kann diese natürlich auch einer der Eigentümer übernehmen. Das WEG-Recht ist jedoch sehr komplex und es kommt oft zu Interessenkonflikten.
Um fehlerhafte Abrechnungen, verärgerte Mieter und kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Hausverwaltung.
"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."
(§ 20 Wohnungseigentumsgesetz)