IVD-Umfrage: Geldwäschegefahr bei Immobiliengeschäften gering Makler sicher im Umgang mit dem Geldwäschegesetz
Immobilienvermittler sind verantwortlich für den reibungslosen und legalen Ablauf von Immobilientransaktionen. In der Praxis heißt das, dass Makler ihre Kunden nach dem Personalausweis fragen müssen. Denn nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind sie verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen, um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden.
Drei Jahre nach Einführung des Gesetzes hat der Immobilienverband IVD nun eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt, um zu ermitteln, wie oft Verdachtsfälle von Geldwäsche bei Immobiliengeschäften auftreten.
Geringes Geldwäscherisiko auf Grund von niedriger Anzahl von Bargeldtransaktionen
Verdächtige Situationen, die auf eine Geldwäsche hindeuten, kommen für die Makler in ihrem Geschäft meistens gar nicht oder nur sehr selten vor. So geben die Teilnehmer der Umfrage an, dass nur in etwa fünf Prozent ihrer Fälle ein Kunde sich kaum für die Details der Immobilie und den Preis interessiere, was ein Hinweis auf einen fragwürdigen Hintergrund sein kann. „Geldwäsche ist im Immobilienbereich in Deutschland kaum ein Problem“, sagt Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD. „Ein entscheidender Aspekt für das Entstehen von Geldwäschedelikten ist die Anzahl der Bargeldtransaktionen. Diese sind im Immobilienbereich in Deutschland generell sehr gering.“ Die befragten Makler gaben an, dass über 92 Prozent der bundesweit vermittelten Geschäfte ohne Bargeld abgewickelt werden. In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle läuft das Geschäft über den elektronischen Zahlungsverkehr.
Sollte es doch einmal zu einer fragwürdigen Geschäftssituation kommen, fühlt sich die Mehrheit der Befragten sicher im Umgang mit solchen Situationen. Macht ein Interessent keine oder unglaubwürdige Angaben zu sich, dem wirtschaftlich Berechtigten oder dem Geschäftszweck, dann werden die Makler aktiv, um Klarheit zu schaffen. Knapp 60 Prozent versuchen mit eigenen Recherchen die Hintergründe des potentiellen Geschäftspartners zu eruieren, ebenso häufig wird der Verantwortliche im Unternehmen kontaktiert, für die die Immobilientransaktion durchgeführt werden soll. Als eine weitere wichtige Quelle zur Identifikation von fragwürdigen Personen geben die Befragten Berufsverbände oder die Landeskriminalämter an.
Die Umfrage hat außerdem ergeben, dass es für deutsche Immobilienmakler selbstverständlich ist, über wichtige gesetzliche Regulierungen, die sie betreffen, informiert zu sein. Über 90 Prozent der Vermittler sind mit den Inhalten des Geldwäschegesetzes vertraut und können diese in ihren Berufsalltag integrieren.
29. Juni 2015